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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe April 2020

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen

Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen

Weitreichende Änderungen im Zivilrecht

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Schreiben Spitzenverband der GKV

Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise

Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise

Finanzämter helfen mit Steuerstundungen

Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?

Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?

Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden.

Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?
Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?
Coronavirus: Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen?
Grundrente ab 2021

Grundrente ab 2021

Gesetzentwurf der Bundesregierung

ElsterFormular nur noch bis Jahresende

ElsterFormular nur noch bis Jahresende

Einstellung der Website zum Jahresende

Kleinbetragsrentenabfindung

Kleinbetragsrentenabfindung

Anpassung des BMF-Schreibens

Werbeleistungen für den Arbeitgeber

Werbeleistungen für den Arbeitgeber

Neue FG-Rechtsprechung

Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung

Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung

Anpassung der Zuschlagssätze zum 1.1.2020

Vorabpauschale Basiszins 2020

Vorabpauschale Basiszins 2020

Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Durchschnittswerte zählen nicht!

Durchschnittswerte zählen nicht!

Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mietpreisbremse

Mietpreisbremse

Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt.


Mietpreisbremse

Illustration

Mietpreisbremse

Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Folge der Mietpreisbremse ist, dass wenn eine Wohnung neu vermietet wird, die Miete in der Regel höchstens 10 % höher sein darf als die Miete einer vergleichbaren Wohnung. Zunächst sollten die Regelungen nur fünf Jahre bis Ende 2020 gelten.

Verlängerung bis 2025

Im Februar 2020 hat der Bundestag dem „Gesetzentwurf der Regierung zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ zugestimmt (Entwurf v. 11.12.2019 BT-Druck 19/15824). Damit können die Länder für weitere fünf Jahre (bis 31.12.2025) entsprechende Gebiete ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Außerdem wurden Anspruchsrechte der Mieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete verbessert.

Stand: 30. März 2020

Bild: OceanProd - stock.adobe.com

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