
Bürokratieabbau Teil III
Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile
Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile
BFH stärkt Rechte der Steuerzahler
Wichtiges zur Einkommensteuererklärung 2018
Konsultationsvereinbarung
Länderinitiative für vereinfachtes Verfahren
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt € 2.000,00 (reine Batteriefahrzeuge) bzw. € 1.500,00 (Hybridelektrofahrzeuge).
Seit 2009 steht jedem Kapitalanleger ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von € 801,00 zu.
Für Hilfen im Privathaushalt müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und Meldungen erstattet werden.
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen kommen – mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen – Rentnern und Pensionären mit vereinfachten Steuererklärungen entgegen. Die teilnehmenden Finanzämter nehmen den neuen Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ seit dem 2.5.2019 an. In diesem Papiervordruck müssen lediglich Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eingetragen werden. Die an die Finanzämter gemeldeten Renteneinkünfte, Pensionen und Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht mehr erklärt werden. Die Vordrucke können allerdings nicht verwendet werden, wenn weitere Einkünfte (z. B. Vermietung und Verpachtung) zu erklären sind.
Stand: 29. Juli 2019
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