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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe August 2022

Energiepreispauschale

Energiepreispauschale

Finanzverwaltung gibt Hilfestellung

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

Bundesregierung verlängert erleichterte Zugangsregelungen

SEPA-Lastschriften

SEPA-Lastschriften

Finanzamt-Lastschriften rechtzeitig verlängern

Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Gebäude schneller abschreiben

Gebäude schneller abschreiben

BFH lässt jede Darlegungsart zu

Grenzüberschreitende PKW-Überlassung

Grenzüberschreitende PKW-Überlassung

EuGH regelt Umsatzsteuer bei PKW-Überlassung neu

Übergewinnsteuer

Übergewinnsteuer

Zusatzsteuern für Mineralölkonzerne

Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag

Breite Erhebung des Zuschlags trotz Rückführungsgesetz


Solidaritätszuschlag

Illustration

Solidaritätszuschlag

Rund € 11 Mrd. hat der Staat in 2021 durch den Solidaritätszuschlag an zusätzlichen Steuern vereinnahmt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (BT Drucks 20/1969, 20/664). Rund 2,5 Mio. Steuerbürger zahlen immer noch den Solidaritätszuschlag. Die Hauptlasten tragen dabei die Arbeitnehmer (1, 9 Mio. Lohnempfänger).

Kleinsparer

Das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags geht an Kapitalanlegern vorbei. Auch Kleinsparer zahlen den Solidaritätszuschlag. Inländische Banken ziehen in jedem Fall die Abgeltungsteuer mit dem Solidaritätszuschlag ein, sofern der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Eine Rückerstattung kann allerdings mit der Einkommensteuerveranlagung und der Günstigerprüfung erfolgen.

Stand: 28. Juli 2022

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

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