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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Herbst 2025

Der neue Investitionsbooster

Der neue Investitionsbooster

Hohe degressive Abschreibung für neu angeschafftes Praxisequipment

Gewerbesteuerpflicht der Pflegedienste

Gewerbesteuerpflicht der Pflegedienste

Berechnung der maßgeblichen 40-%-Quote

Koalitionsvertrag

Koalitionsvertrag

Pläne der neuen Bundesregierung zur Unterstützung der Apotheken

Pflegeleistungen auf Basis des persönlichen Budgets

Pflegeleistungen auf Basis des persönlichen Budgets

BFH bejaht Umsatzsteuerfreiheit für Pflegeleistungen durch die Leistungsform des persönlichen Budgets

Ausbildung zur Rettungssanitäterin

Ausbildung zur Rettungssanitäterin

Lehrgang zur Rettungssanitäterin keine Berufsausbildung

Erbeinsetzung eines Arztes

Erbeinsetzung eines Arztes

Erbeinsetzung eines Arztes trotz Verstoßes gegen die Berufsordnung nicht unwirksam

Pflegemindestlohn

Pflegemindestlohn

Mindestlöhne steigen auf bis zu € 20,50 pro Stunde


Koalitionsvertrag

Kartenumriss von Deutschland

Koalitionsvertrag

Der knapp 150-seitige Koalitionsvertrag der regierenden Parteien CSU, CDU und SPD für die 21. Legislaturperiode enthält auf Seite 107 konkrete Hinweise, in welcher Weise die Bundesregierung Apothekerinnen und Apotheker künftig unterstützen will. Es geht hier in erster Linie um die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass die Vor-Ort-Apotheken häufig erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung sind.

Fremdbesitzverbot

Die Koalition hat sich hierbei für einen Erhalt des Fremdbesitzverbotes ausgesprochen und will insbesondere Apotheken im ländlichen Raum stärken. Die Bundesregierung verspricht dabei: „Wir bauen Strukturen in den Vor-Ort-Apotheken für Präventionsleistungen aus, erleichtern die Abgabe und den Austausch von Arzneimitteln und entlasten sie von Bürokratie und Dokumentationspflichten.“ In diesem Zusammenhang denkt die Bundesregierung vor allem an die Nullretaxationen aus formalen Gründen. Diese sollen abgeschafft werden.

Apothekenpackungsfixum

Vorgesehen ist auch die Erhöhung des Apothekenpackungsfixums einmalig auf
€ 9,50. Für ländliche Apotheken kann es in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad in einem Korridor bis zu € 11,00 betragen. Geplant ist auch eine Vereinheitlichung der Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken. Vereinheitlichungen soll es insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten geben. Schließlich soll auch das Skonti-Verbot aufgehoben werden.

Stand: 26. August 2025

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

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