
Der neue Investitionsbooster
Hohe degressive Abschreibung für neu angeschafftes Praxisequipment
Hohe degressive Abschreibung für neu angeschafftes Praxisequipment
Berechnung der maßgeblichen 40-%-Quote
Pläne der neuen Bundesregierung zur Unterstützung der Apotheken
BFH bejaht Umsatzsteuerfreiheit für Pflegeleistungen durch die Leistungsform des persönlichen Budgets
Lehrgang zur Rettungssanitäterin keine Berufsausbildung
Erbeinsetzung eines Arztes trotz Verstoßes gegen die Berufsordnung nicht unwirksam
Mindestlöhne steigen auf bis zu € 20,50 pro Stunde
Für Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird Kindergeld nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur noch dann gewährt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (§ 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz, EStG).
Beim Bundesfinanzhof ist derzeit ein Revisionsverfahren anhängig (Az. III R 31/24), in dem es um die Frage geht, ob eine viermonatige Ausbildung als Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter als erstmalige Berufsausbildung anzusehen ist und sich dadurch Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch ergeben. Weiters ist die Frage zu klären, ob ein geringfügiges betriebsbedingtes Überschreiten der 20-Stunden-Grenze für den Kindergeldanspruch unschädlich ist. Im Streitfall hatte die Tochter der Klägerin eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin absolviert und danach ein Studium der Rechtswissenschaften begonnen. Nach Auffassung der Vorinstanz (Finanzgericht (FG) Münster (Urteil vom 28.8.2024, 9 K 108/24 Kg, AO)) stellte die Rettungssanitäterausbildung keine erstmalige Berufsausbildung dar. Das FG hat den Kindergeldanspruch der Klägerin bestätigt.
Eine Berufsausbildung liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. Solange Lehrgänge für den Rettungssanitätsdienst oder ähnliche Lehrgänge im Gesundheitswesen diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wirken sich diese auf den Kindergeldanspruch nicht aus. Die endgültige Entscheidung hierüber durch den BFH wird in Kürze erwartet.
Stand: 26. August 2025
Übernachtungspauschale Besteuerungsrecht Jahressteuergesetz Nutzungsdauer Ferienjobs Lohnsteuer Steuerpflicht Finanzamt Kapitalerträge Außensteuergesetz USA Klimaschutz Betriebsausgabe Aufwandsentschädigung Zahlungsverkehr Praxis Steuer Förderungen Prüfungsanordnung Ehegattenschenkung Besteuerung Vereine Steuerfrei Faktorverfahren Fitnesscenter Musterfeststellungsklage Lohnsteuerabzug Abschreibung Anschaffungskosten Schenkungsteuer Körperschaftssteuer Lobbyregister Lohnsteuerprüfung Depotübertragung UID-Nummer Liquidität Wahlarzt Fremdwährungskredit Unterhalt Krankenkasse Umsatzsteuergesetz Gewährleistung Grundstück Abgabe Mindestlohn Kündigungsfrist Überprüfung Schülerbeförderung Rechnungsmerkmale Schwellenwert