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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Februar 2020

Neue Meldepflichten und beschränkte Verlustverrechnung

Neue Meldepflichten und beschränkte Verlustverrechnung

Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Globalisierung und Digitalisierung

Elektronische Kassensysteme

Elektronische Kassensysteme

Wichtige Neuerungen zum Jahreswechsel

ELStAM-Abrufverfahren bei beschränkter Steuerpflicht

ELStAM-Abrufverfahren bei beschränkter Steuerpflicht

Neues BMF-Schreiben regelt Abruf ab 1.1.2020

Mehrwertsteuer-Senkung bei der Bahn
Negativzinsen 2020

Negativzinsen 2020

Werbungskosten oder negative Kapitalerträge

Umsatzsteuer auf Münzen

Umsatzsteuer auf Münzen

Neues BMF-Schreiben


Umsatzsteuer auf Münzen

Illustration

Neues BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 2.12.2019 (III C 2 - S 7246/19/10002:001) zur Umsatzsteuerfreiheit beim Münzkauf nach § 25c Umsatzsteuergesetz (UStG) Stellung genommen.

Anlagegold

Nach dem BMF-Schreiben gelten solche Münzen als mehrwertsteuerfreies Anlagegold, die einen Feingoldgehalt von mindestens 900 Tausendstel haben, nach dem Jahr 1800 geprägt worden sind und in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren. Zusätzlich müssen die Münzen üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, „der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 vom Hundert übersteigt“. Eine Liste jener Goldmünzen, die diese Kriterien erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EU vom 29.10.2019 Nr. C 364, S 9 veröffentlicht (BMF v. 5.11.2019 III C1-S7068/19/10002:001).

Stand: 24. Januar 2020

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

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