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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2017

Neues EU-Mehrwertsteuersystem

Neues EU-Mehrwertsteuersystem

Grundlegende Reform geplant

Neue Investmentfondsbesteuerung 2018

Neue Investmentfondsbesteuerung 2018

Steuerpflicht von Investmentfonds und neue Vorabpauschale

Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen

Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen

Ausnahmeregelungen für Österreich, Frankreich, Schweiz

Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld

Rechtzeitiger Verzicht spart Steuern

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.

Immobilienüberlassung an nahe Angehörige

Immobilienüberlassung an nahe Angehörige

Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen.

Spontane Kassen-Nachschau ab 2018

Spontane Kassen-Nachschau ab 2018

Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft.


Neues EU-Mehrwertsteuersystem

Illustration

EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 4.10.2017 Pläne für ein neues EU-Mehrwertsteuersystem bekannt gegeben. Das gegenwärtige System stammt aus 1993 und war ursprünglich nur als Übergangsregelung geplant. Außerdem gelten die aktuellen Regelungen für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr (innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe) als betrugsanfällig. Die Betrugsbekämpfung bildet daher den Kernpunkt der geplanten Reform.

Grundlegende Prinzipien

  • Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe zwischen Unternehmen soll künftig entfallen. Dadurch soll der Steuerbetrug eingedämmt werden.
  • Des Weiteren ist eine zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitend tätige Unternehmer geplant. Die Unternehmer sollen hier online jeweils in ihrer eigenen Sprache und nach den jeweiligen nationalen Regeln und administrativen Mustern Umsatzsteuererklärungen abgeben und Zahlungen durchführen können. Die Mitgliedstaaten teilen künftig die Mehrwertsteuer unter sich auf, wie dies bei elektronischen Dienstleistungen bereits der Fall ist.
  • Weiterer Zentralpunkt der geplanten Reform ist die Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip. Dies bedeutet, dass der endgültige Mehrwertsteuerbetrag im Mitgliedstaat des Endverbrauchers zu dem dort geltenden Steuersatz entrichtet wird. Bei elektronischen Dienstleistungen gilt dieser Grundsatz bereits.
  • Die EU-Kommission verspricht in ihren Reformplänen auch Bürokratieerleichterung. So soll die zusammenfassende Meldung, in der Unternehmen grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen melden müssen, entfallen. Des Weiteren sollen Verkäufer auch beim grenzüberschreitenden Handel Rechnungen nach den Formvorschriften des Heimatlandes stellen können.

Ferner sollen vertrauenswürdige Unternehmen als „zertifizierte Steuerpflichtige“ von besonderen Vorzügen und Vereinfachungen profitieren können.

Zeitrahmen

Der Zeitrahmen für diese umfassende Reform dürfte mehrere Jahre umfassen. 2018 will die EU-Kommission einen detaillierten Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie erarbeiten. 2019 sollen bereits vier schnelle Lösungen zur Anwendung kommen, die das derzeitige System bis zum Inkrafttreten der großen Reform verbessern sollen.

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: sesselritter - Fotolia.com

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