Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe August 2018

Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG) kommt

Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG) kommt

Referentenentwurf veröffentlicht

BFH-Zinsbeschluss: Finanzverwaltung setzt Vollziehung aus
GmbH-Ausschüttungen und Teileinkünfteverfahren

GmbH-Ausschüttungen und Teileinkünfteverfahren

Wichtige Regelungen für GmbH-Ausschüttungen

Mitteilungspflichten für Auslandsbeziehungen
Brückenteilzeit kommt

Brückenteilzeit kommt

Die Bundesregierung will Arbeitnehmern die Rückkehr zu einer Vollzeitbeschäftigung nach einer Teilzeitphase erleichtern.

Notebook oder Smartphone lohnsteuerfrei überlassen

Notebook oder Smartphone lohnsteuerfrei überlassen

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich bei dem Notebook oder Smartphone um ein betriebliches Gerät handelt.

Schornsteinfegerkosten komplett absetzen

Schornsteinfegerkosten komplett absetzen

Als Nachweis muss der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten haben, die er per Überweisung begleicht.


Brückenteilzeit kommt

Illustration

Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will Arbeitnehmern die Rückkehr zu einer Vollzeitbeschäftigung nach einer Teilzeitphase erleichtern. So sollen Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase einen Rechtsanspruch zur Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung erhalten. Dies sieht der Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung einer Brückenteilzeit“ vor.

Voraussetzungen

Anspruchsvoraussetzungen sind u. a., dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der/die Beschäftigte einen entsprechenden Antrag stellt, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren entsprechend zu verringern. Für den Antrag müssen keine bestimmten Gründe (z. B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen. Anspruch auf Brückenteilzeit haben Arbeitnehmer(innen) allerdings nicht bei Kleinbetrieben. Der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Außerdem dürfen keine wesentlichen betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Zumutbarkeitsgrenze

Für Arbeitgeber mit einer Arbeitnehmeranzahl zwischen 46 und 200 gilt eine besondere Zumutbarkeitsgrenze. So müssen diese Arbeitgeber nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Wechsel auf Vollzeit

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Arbeitgeber Teilzeitkräfte, die Vollzeit arbeiten wollen, bei der Besetzung freier Vollzeitstellen bei gleicher Eignung bevorzugen müssen.

Stand: 27. Juli 2018

Bild: Gina Sanders - Fotolia.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953