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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2021

Steuerpflicht pauschal ausbezahlter Lohnzuschläge

Steuerpflicht pauschal ausbezahlter Lohnzuschläge

Nur tatsächlich geleistete SFN-Arbeit steuerfrei

Schutzimpfungen durch Apotheken

Schutzimpfungen durch Apotheken

Dienstleistungen durch Apotheken umsatzsteuerfrei

Steuerliche Behandlung der Erträge aus Chefarztambulanzen
Bitkom-Umfrage

Bitkom-Umfrage

Kommunikationsformen der Arztpraxen

Krankenbeförderungsleistungen

Krankenbeförderungsleistungen

BFH entscheidet über Umsatzsteuerpflicht

Steuervorteile für Menschen mit Behinderung

Steuervorteile für Menschen mit Behinderung

Die vereinfachte Nachweisregelung gilt für Lohnsteuer-Anmeldezeiträume, die nach dem 31.12.2020 enden bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2021.

Thüringer Facharztstipendium nicht steuerbar

Thüringer Facharztstipendium nicht steuerbar

Das Einkommensteuerrecht erfasst eigentlich alle nur denkbaren Einkunftstatbestände.


Schutzimpfungen durch Apotheken

Illustration

Masernschutzgesetz

Mit dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz vom 10.2.2020, BGBl. I S. 148) wurde zum 1.3.2020 die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken geschaffen (§ 132j Fünftes Sozialgesetzbuch - SGB V). Offen war bislang die umsatzsteuerliche Behandlung dieser neuen Art von Dienstleistung durch Apotheken.

Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Mit Schreiben vom 12.3.2021 (Az. III C 3 - S 7170/20/10005 :001, DOK 2021/0226645) erweitert die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 um eine neue Nr. 14. Gemäß dieser Ergänzung sind Umsätze steuerfrei für „Apotheker, die im Rahmen des Modellvorhabens nach § 132j SGB V Grippeschutzimpfungen durchführen, oder die nach § 5 Abs. 10 Satz 2 Nr. 2 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Substitutionsmittel dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen“.

Anwendung

Die Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Apotheker können Impfleistungen, die sie vor dem 1.4.2021 ausgeführt haben, auch als umsatzsteuerpflichtig behandeln.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: Adam Gregor - stock.adobe.com

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