Der neue Investitionsbooster
Hohe degressive Abschreibung für neu angeschafftes Praxisequipment
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Berechnung der maßgeblichen 40-%-Quote
Pläne der neuen Bundesregierung zur Unterstützung der Apotheken
BFH bejaht Umsatzsteuerfreiheit für Pflegeleistungen durch die Leistungsform des persönlichen Budgets
Lehrgang zur Rettungssanitäterin keine Berufsausbildung
Erbeinsetzung eines Arztes trotz Verstoßes gegen die Berufsordnung nicht unwirksam
Mindestlöhne steigen auf bis zu € 20,50 pro Stunde
Zum 1.7.2025 ist die dritte Erhöhungsstufe für den Mindestlohn in der Pflege nach der „Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ (6. PflegeArbbV) in Kraft getreten. Der Mindestlohn beträgt danach für Pflegehilfskräfte € 16,10, für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit € 17,35 und für Pflegefachkräfte € 20,50 pro Stunde.
Außerdem haben Pflegekräfte bei einer Fünf-Tage-Woche einen Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
Stand: 26. August 2025
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