Steuernachweise beim E-Rezept
Nachweise für die Zwangsläufigkeit von Gesundheitskosten beim E-Rezept
Nachweise für die Zwangsläufigkeit von Gesundheitskosten beim E-Rezept
Gesetzliche Verankerung der bisherigen Verwaltungspraxis
Anhängiges BFH-Verfahren über die Gewerbesteuerpflicht einer diplomierten Sozialarbeiterin
Bundesfinanzhof erkennt Haarwurzeltransplantationen grundsätzlich als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistung an
Stellen Gutachterhonorare Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit dar?
Übermittlung von Krankenhauszeiten und Reha-Aufenthalten
Weitere Digitalisierung im Gesundheitsbereich durch die neue ePA
Mit Einführung der elektronischen Patientenakte/ePA erfolgt ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Seit Jahresbeginn kann jede gesetzlich versicherte Person ihre medizinischen Daten zentral und digital verwalten lassen. Gespeichert werden können u. a. Röntgenbilder, Arztbriefe oder Befundberichte. Die ePA verspricht außerdem eine digitale Medikationsübersicht. Zusammen mit dem E-Rezept sollen hier Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden.
Patientinnen und Patienten, die die ePA nicht nutzen möchten, können mit dem „Opt-Out“ widersprechen. Für weitere Fragen und Antworten hat die Bundesregierung einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der unter dem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faqs-zur-epa-fuer-alle-2315618 abgerufen werden kann.
Stand: 25. Februar 2025
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