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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Frühjahr 2023

Mitgliedschaft im Fitnessstudio

Mitgliedschaft im Fitnessstudio

Warum Mitgliedsbeiträge zu Fitnessstudios nicht steuerlich geltend gemacht werden können

Facharztausbildung

Facharztausbildung

Bundesfinanzhof verneint den Kindergeldanspruch während der Ausbildung zum Facharzt

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Ärzteversorgung

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Ärzteversorgung

Welche steuerfreien Höchstbeträge für 2023 gelten

Rentenleistungen der Zahnärztekammer

Rentenleistungen der Zahnärztekammer

Warum Versorgungsleistungen aus einer Ärzteversorgung sozialversicherungspflichtig sind

Vergessene Betriebsausgaben

Vergessene Betriebsausgaben

Wie Ärztinnen und Ärzte vergessene Betriebsausgaben nachholen können

Arzneimittelverkauf im Internet

Arzneimittelverkauf im Internet

Apotheker müssen auch beim Internetverkauf von Medikamenten die DSGVO beachten

Betreuungsrechtsreform

Betreuungsrechtsreform

Zum 1.1.2023 ist die umfassende Gesetzesreform aus 2021 in Kraft getreten


Arzneimittelverkauf im Internet

Illustration

Bestelldaten

Die Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen sich spätestens seit dem 25.5.2018 an die Regeln der EU-Datenschutz-Grundverordnung halten. Das gilt sowohl für Arztpraxen als auch für Apotheken.

Der Fall

Geklagt hatte ein Apotheker gegen einen Kollegen. Der Kollege hatte neben einer Apotheke auch eine Versandhandelserlaubnis und vertreibt sein Sortiment auch im Internet und über Amazon. Der klagende Apotheker wollte seinem Kollegen den Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon untersagen. Der Kläger hält den Vertrieb als unlauter unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs wegen Verstoßes gegen gesetzliche Anforderungen an die Einholung einer datenschutzrechtlichen Einwilligung.

EuGH-Vorlage

Nachdem die erste und zweite Instanz dem Kläger Recht gegeben haben, hat der Bundesgerichtshof/BGH als Revisionsinstanz die Angelegenheit jetzt dem Europäischen Gerichtshof/EuGH vorgelegt. Nach Auffassung des BGH hängt die Revision von der Auslegung des Kapitels VIII der Datenschutz-Grundverordnung sowie von der Auslegung des Art. 9 DSGVO ab. Der Vorlagebeschluss des BGH vom 12.1.2023 wird unter dem Aktenzeichen I ZR 223/19 geführt.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: zadorozhna - stock.adobe.com

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