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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Winter 2021

Aufnahme neuer Gesellschafter in eine Gemeinschaftspraxis

Aufnahme neuer Gesellschafter in eine Gemeinschaftspraxis

Mitunternehmerstellung schützt vor Gewerblichkeit

Leistungen einer Hygienefachkraft

Leistungen einer Hygienefachkraft

Finanzgericht bestätigt Umsatzsteuerfreiheit

Nebenjob als Notarzt

Nebenjob als Notarzt

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Ärztliche Aufklärungsformulare

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Eingeschränkte AGB Kontrolle

Jameda Bewertungsportal

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Zwei Zahnmediziner scheitern mit Klage

Arbeitsunfähigkeit am Tag der Kündigung

Arbeitsunfähigkeit am Tag der Kündigung

Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Beweiswert in Frage gestellt

Kosten für Hausnotruf steuerlich absetzbar

Kosten für Hausnotruf steuerlich absetzbar

Finanzgericht sieht Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Diensleistung an


Leistungen einer Hygienefachkraft

Illustration

Der Fall

Ein Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene war als selbstständige Hygienefachkraft in Krankenhäusern, Alten- und Pflegezentren tätig. Er stellte Honorarrechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Das Finanzamt unterstellte jedoch Umsatzsteuerpflicht für die Leistungen, die der Krankenpfleger gegenüber Alten- und Pflegeheimen erbracht hatte. Lediglich die Leistungen für Krankenhäuser behandelte das Finanzamt als umsatzsteuerfrei.

Urteil FG Münster

Das Finanzgericht (FG) Münster stufte hingegen die Tätigkeit des Fachkrankenpflegers generell als umsatzsteuerfrei ein, auch betreffend der Tätigkeiten in Alten- und Pflegeheimen (Urt. v. 1.6.2021 - 15 K 2712/17 U). Das Gericht berief sich hier auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL).

Keine nationale Befreiungsvorschrift

An einer nationalen Befreiungsvorschrift fehlt es bis dato. Betroffene Steuerpflichtige können sich jedoch unmittelbar auf die MwStSystRL berufen.

Stand: 26. November 2021

Bild: Tyler Olson - stock.adobe.com

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