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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2026

Behandlungsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Pflegedienstes

Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Pflegedienstes

Anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

Rechtsanspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten

Rechtsanspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten

Aktuelles Urteil des Landessozialgericht Hamburg

Befristete Arzttätigkeit in ausländischen Hotels und Resorts

Befristete Arzttätigkeit in ausländischen Hotels und Resorts

Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit

Kleinunternehmerregelung nutzen

Kleinunternehmerregelung nutzen

Umsatzsteuer für Schönheitsoperationen vermeiden

Weißer Kittel als Berufskleidung

Weißer Kittel als Berufskleidung

Die unentgeltliche und die verbilligte Überlassung berufstypischer Kleidung vom Arbeitgeber an die Beschäftigten ist steuerfrei.

Geplantes Steuerungssystem für Facharzttermine

Geplantes Steuerungssystem für Facharzttermine

Pläne der Bundesregierung für ein Terminvergabe-Steuerungssystem


Weißer Kittel als Berufskleidung

Arzt im Kittel

Nach § 3 Nr. 31 Einkommensteuergesetz - EStG ist die unentgeltliche und die verbilligte Überlassung berufstypischer Kleidung vom Arbeitgeber an die Beschäftigten steuerfrei. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber die Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer nur zur Nutzung übergibt oder ob er sie ihm förmlich übereignet (R 3.31 Abs. 1 S. 1 Lohnsteuer-Richtlinien - LStR).

Weißer Kittel

Als berufstypische Kleidung gilt nach einschlägiger Rechtsprechung der weiße Kittel einer Ärztin bzw. eines Arztes bzw. die weiße Arztjacke. Der Arztkittel unterscheidet sich von bloßer weißer Kleidung dadurch, dass dieser aus berufsbedingten (hygienischen) und nicht aus Gründen der bloßen Bekleidung angelegt wird. Das weiße Hemd oder das weiße T-Shirt oder die weißen Hosen, Schuhe und Socken stellen keine Berufskleidung dar. Selbstständige Ärzte setzen die Aufwendungen für Berufskleidung als Betriebsausgabe an.

OP-Kleidung

Weitere berufstypische Kleidung, bei der eine private Nutzung ausgeschlossen ist, stellt die medizinische OP-Kleidung dar. Für eine steuerfreie Berufskleidung spricht auch der Umstand, dass die Kleidung nur im Fachhandel für Berufskleidung erworben werden kann.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: Racle Fotodesign - stock.adobe.com

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