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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2026

Behandlungsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Pflegedienstes

Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Pflegedienstes

Anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

Rechtsanspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten

Rechtsanspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten

Aktuelles Urteil des Landessozialgericht Hamburg

Befristete Arzttätigkeit in ausländischen Hotels und Resorts

Befristete Arzttätigkeit in ausländischen Hotels und Resorts

Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit

Kleinunternehmerregelung nutzen

Kleinunternehmerregelung nutzen

Umsatzsteuer für Schönheitsoperationen vermeiden

Weißer Kittel als Berufskleidung

Weißer Kittel als Berufskleidung

Die unentgeltliche und die verbilligte Überlassung berufstypischer Kleidung vom Arbeitgeber an die Beschäftigten ist steuerfrei.

Geplantes Steuerungssystem für Facharzttermine

Geplantes Steuerungssystem für Facharzttermine

Pläne der Bundesregierung für ein Terminvergabe-Steuerungssystem


Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Pflegedienstes

Paragraphen-Symbol

Gewerbesteuer

Einrichtungen der ambulanten Pflege sind nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) Gewerbesteuergesetz - GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf (Urt. v. 13.3.2024, 7 K 2517/21 G) auch dann, wenn die Vergütungen nicht unmittelbar von den Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe an die Einrichtung gezahlt werden, sondern von einer zwischengeschalteten Genossenschaft, die die Leistungen in eigenem Namen abrechnet und an die Einrichtung weiter überweist.

Urteilsbegründung

Nach Auffassung des FG verlangen der Wortlaut und der Gesetzeszweck der Steuerbefreiungsnorm weder eine unmittelbare Rechtsbeziehung noch eine unmittelbare Kostenerstattung mit dem Sozialversicherungsträger. Der Gesetzeswortlaut verlangt lediglich, dass „mindestens 40 % der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind“. Im Übrigen gibt das Gesetz eine tätigkeitsbezogene Betrachtung vor, so das Gericht. Der Vergütungsweg lief dabei so ab, dass der Betreiber seine an die pflegebedürftigen Personen erbrachten Pflegeleistungen der Genossenschaft in Rechnung stellte und dieser eine entsprechende Vergütung von der Genossenschaft erhielt Der Vergütungsweg lief dabei so ab, dass der Betreiber seine an die pflegebedürftigen Personen erbrachten Pflegeleistungen der Genossenschaft in Rechnung stellte und dieser eine entsprechende Vergütung von der Genossenschaft. erhielt.

Anhängiges BFH-Revisionsverfahren

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen für das anhängige Revisionsverfahren lautet: VII R 35/24.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

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