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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2021

Steuerpflicht pauschal ausbezahlter Lohnzuschläge

Steuerpflicht pauschal ausbezahlter Lohnzuschläge

Nur tatsächlich geleistete SFN-Arbeit steuerfrei

Schutzimpfungen durch Apotheken

Schutzimpfungen durch Apotheken

Dienstleistungen durch Apotheken umsatzsteuerfrei

Steuerliche Behandlung der Erträge aus Chefarztambulanzen
Bitkom-Umfrage

Bitkom-Umfrage

Kommunikationsformen der Arztpraxen

Krankenbeförderungsleistungen

Krankenbeförderungsleistungen

BFH entscheidet über Umsatzsteuerpflicht

Steuervorteile für Menschen mit Behinderung

Steuervorteile für Menschen mit Behinderung

Die vereinfachte Nachweisregelung gilt für Lohnsteuer-Anmeldezeiträume, die nach dem 31.12.2020 enden bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2021.

Thüringer Facharztstipendium nicht steuerbar

Thüringer Facharztstipendium nicht steuerbar

Das Einkommensteuerrecht erfasst eigentlich alle nur denkbaren Einkunftstatbestände.


Steuervorteile für Menschen mit Behinderung

Illustration

Behinderten-Pauschbeträge

Mit dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz vom 9.12.2020 (BGBl 2020 I S. 2770) wurden die einkommensteuerlichen Vorteile für behinderte Steuerpflichtige erheblich verbessert. So wurden u. a. die Sonderausgaben-Pauschbeträge für Behinderte fast verdoppelt. Sie betragen abhängig vom Grad der Behinderung zwischen € 384,00 (Behinderungsgrad 20) und € 2.840,00 (Behinderungsgrad 100).

Neuer vereinfachter Nachweis

Mit Schreiben vom 1.3.2021 (Az. IV C 8 – S 2286/19/10002:006) kündigt das Bundesfinanzministerium eine vereinfachte Nachweisregelung an. Bislang mussten Steuerpflichtige mit einem Behinderungsgrad von weniger als 50, aber mindestens 20, eine Bescheinigung der für die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise zuständigen Behörde vorlegen. Nach dem BMF-Schreiben genügt es künftig auch, wenn der Behinderte den Nachweis alternativ durch den Rentenbescheid oder den die anderen laufenden Bezüge nachweisenden Bescheid erbringt. Voraussetzung ist hier jedoch, dass dem Steuerpflichtigen wegen seiner Behinderung Renten oder andere laufende Bezüge zustehen.

Anwendung

Die vereinfachte Nachweisregelung gilt für Lohnsteuer-Anmeldezeiträume, die nach dem 31.12.2020 enden bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2021.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: wladimir1804 - stock.adobe.com

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