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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2021

Steuerpflicht pauschal ausbezahlter Lohnzuschläge

Steuerpflicht pauschal ausbezahlter Lohnzuschläge

Nur tatsächlich geleistete SFN-Arbeit steuerfrei

Schutzimpfungen durch Apotheken

Schutzimpfungen durch Apotheken

Dienstleistungen durch Apotheken umsatzsteuerfrei

Steuerliche Behandlung der Erträge aus Chefarztambulanzen
Bitkom-Umfrage

Bitkom-Umfrage

Kommunikationsformen der Arztpraxen

Krankenbeförderungsleistungen

Krankenbeförderungsleistungen

BFH entscheidet über Umsatzsteuerpflicht

Steuervorteile für Menschen mit Behinderung

Steuervorteile für Menschen mit Behinderung

Die vereinfachte Nachweisregelung gilt für Lohnsteuer-Anmeldezeiträume, die nach dem 31.12.2020 enden bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2021.

Thüringer Facharztstipendium nicht steuerbar

Thüringer Facharztstipendium nicht steuerbar

Das Einkommensteuerrecht erfasst eigentlich alle nur denkbaren Einkunftstatbestände.


Krankenbeförderungsleistungen

Illustration

Grundsatz

Beförderungsleistungen für kranke und verletzte Personen sind nach § 4 Nr. 17 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei. Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Münster gilt dies aber nur, wenn die Beförderung in einem hierfür besonders eingerichteten Fahrzeug stattfindet (Urteil v. 10.10.2019 - 5 K 2662/16 U). Bei Verwendung von Fahrzeugen mit serienmäßiger Ausstattung fehlt es an den typischen Merkmalen eines Krankenfahrzeuges.

Der Anlassfall

Ein Unternehmer führte regelmäßig Kranken- und Behindertenfahrten durch, wobei Personen teilweise mit normalen PKWs zu Tagespflegestätten oder ins Krankenhaus befördert worden sind. Die Betriebsprüfung beanstandete dies und behandelte diese Fahrten als zum Regelsteuersatz von 19 % umsatzsteuerpflichtig. Nachdem nicht exakt aufgezeichnet worden war, welche Fahrzeuge für die einzelnen Beförderungsfahrten verwendet wurden, schätzte das Finanzamt großzügig. Auch diese Schätzung wurde vom Finanzgericht anerkannt.

Anhängige Revision

Gegen dieses Urteil ist unter dem Aktenzeichen Az. XI R 25/20 ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig. Steuerpflichtige können sich in gleich gelagerten Fällen auf dieses Revisionsverfahren berufen

Stand: 27. Mai 2021

Bild: natali_mis - stock.adobe.com

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