
Steuerfreie Nebenjobs in Impf- und Testzentren
Steuervorteile für ehrenamtliche Tätigkeiten
Steuervorteile für ehrenamtliche Tätigkeiten
BFH Nachfolgeentscheidung zum Urteil des EuGH
Anhängiges BFH Verfahren zur Umsatzsteuerpflicht
BFH-Urteil zur ersten Tätigkeitsstätte
EuGH versagt Minderung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage
Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden
Die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien unterliegt nicht der Umsatzsteuer
Im Streitfall ging es um die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Eine niederländische Apotheke lieferte Arzneimittel an gesetzlich Versicherte einer deutschen Krankenkasse. Die niederländische Apotheke gewährte Rabatte auf die Arzneimittel und meinte, deshalb zu Umsatzsteuerminderungen berechtigt zu sein.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgte der Auffassung der Versandapotheke nicht. Die Apotheke war nicht zur Minderung ihrer Umsatzsteuerbemessungsgrundlage berechtigt (EuGH, Urt. v. 11.3.2021, C-802/19).
Stand: 30. August 2021
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