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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Frühjahr 2026

Steuerneuerungen 2026

Steuerneuerungen 2026

Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen

Schutz von Patientendaten

Schutz von Patientendaten

Beschlagnahmeverbot für Patientenkartei eines Arztes

Mindestlöhne in der Altenpflege

Mindestlöhne in der Altenpflege

Mindestlohnerhöhungen zum 1.7.2026 und 1.7.2027

Umsatzsteuerpflichtige Leistungen privater Krankenhäuser

Umsatzsteuerpflichtige Leistungen privater Krankenhäuser

BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht von Krankenhausleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses

Aufwendungen für Abnehmspritzen

Aufwendungen für Abnehmspritzen

FG-Rechtsprechung lehnt Kostenabzug ab

Gesetz zu mehr Kompetenz für Pflegekräfte

Gesetz zu mehr Kompetenz für Pflegekräfte

Welche Leistungen Pflegekräfte in Eigenregie durchführen dürfen

Beitrag: Kinderkrankengeld 2026

Beitrag: Kinderkrankengeld 2026

Bis zu 30 Karenztage bei Erkrankung eines Kindes


Gesetz zu mehr Kompetenz für Pflegekräfte

Pflegekraft hilft älterer Frau mit Gehhilfe

Das Gesetz

Ende 2025 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz werden vor allem zwei große Ziele verfolgt: Zum einen sollen Pflegefachpersonen mehr eigenständige Befugnisse erhalten und zweitens soll die Bürokratie in der Pflege weiter verringert werden.

Eigenverantwortliche Heilkundeausübung

Pflegefachkräfte dürfen jetzt auch selbstständig bestimmte medizinische Leistungen erbringen, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Zu den Leistungen zählen u. a. die Behandlung chronischer Erkrankungen, Diabetesversorgung, Wundmanagement oder Demenzversorgung. Den Leistungen muss eine ärztliche Erstdiagnose vorausgehen.

Pflegerische Bedarfsleistungen

Darüber hinaus dürfen Pflegefachpersonen bestimmte von den Pflegeberufsverbänden festgelegte Leistungen auch ohne ärztliche Diagnose erbringen, wenn sie selbst einen pflegerischen Bedarf festgestellt haben. Ferner sollen die Fristen für die Selbstverwaltung, um ärztliche Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen zu übertragen, verkürzt werden, damit neue Kompetenzen schneller in der Praxis ankommen.

Entbürokratisierung

Schließlich soll die Pflegedokumentation auf das gesetzlich notwendige Maß reduziert werden. Prüfungen durch die Medizinischen Dienste (MD) sollen künftig frühzeitiger angekündigt werden. Doppelprüfungen sollen so weit wie möglich verhindert und Prüfungen zusammengeführt werden.

Stand: 24. Februar 2026

Bild: New Africa - stock.adobe.com

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