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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Frühjahr 2022

Intensivpflegeleistungen

Intensivpflegeleistungen

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Elektronischer Heilberufsausweis

Elektronischer Heilberufsausweis

Aufwendungen kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Praxisaufgabe

Praxisaufgabe

Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes

Elektronische AU-Bescheinigung
Haarwurzeltransplantation

Haarwurzeltransplantation

Voraussetzungen für Umsatzsteuerbefreiung

Fernbehandlung

Fernbehandlung

BGH-Entscheidung

Aufwendungen für Liposuktion

Aufwendungen für Liposuktion

Nachweiserfordernis


Elektronischer Heilberufsausweis

Illustration

Heilberufsausweis

Bei dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) handelt es sich um eine Chipkarte, mit der sich Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen ausweisen können. Mit diesem Ausweis können auch elektronische Dokumente, beispielsweise Ärztebriefe, rechtssicher signiert und verschlüsselt werden. Hinweise zur Beantragung hält die Bundesärztekammer auf ihrer Homepage bereit (www.bundes-aerztekammer.de).

Steuerliche Behandlung

Trägt der Arbeitgeber die Kosten zur Erlangung des Ausweises, liegt in der Übernahme der Kosten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sehen die Übernahme solcher Aufwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers (vgl. Finanzministerium Thüringen vom 1.3.2021, S 2332 - A - 21.14).

Telematikzuschlag § 291a SGB V

Ebenfalls keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn stellt die Pauschalvergütung dar, welche in Heilberufen tätige Arbeitnehmer nach § 291a Abs. 7a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGV V) von ihrem Arbeitgeber erhalten.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: ©LIGHTFIELD STUDIOS/stock.adobe.com

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