Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe September 2026

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Bundesregierung verspricht Steuerentlastungen durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie Steuerpauschalen

Beitragsstabilisierung in der GKV

Beitragsstabilisierung in der GKV

Bundesrat billigt Beitragsstabilisierungsgesetz

Berichtsentlastungsgesetz

Berichtsentlastungsgesetz

Weitere Schritte in Richtung Bürokratieabbau

Neue Kassenpflicht ab 2028

Neue Kassenpflicht ab 2028

Kassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als € 100.000,00 ab 2028

Tipp: Steuerfreie Dividenden

Tipp: Steuerfreie Dividenden

Unternehmen schütten auch steuerfreie Dividenden aus

International: Automatischer Informationsaustausch

International: Automatischer Informationsaustausch

118 Staaten übermitteln 2026 Kontodaten

Betriebliche Nutzung eines Privat-Pkw

Betriebliche Nutzung eines Privat-Pkw

BFH hält Aufwendungen für Privat-Pkw als unangemessen, wenn bei Nutzung des Dienstwagens keine Aufwendungen entstanden wären

Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß

Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß

Zinssatz nach Bewertungsrecht in Höhe von 5,5 Prozent verfassungsgemäß


Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß

Schriftzug Zinsen

Kapitalwertberechnung

Für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertung von Renten-, Nutzungs- und Leistungsrechten, meist in Verbindung mit Vermögensübertragungen, wird stets auf den sogenannten Kapitalwert abgestellt. Als Kapitalwert im bewertungsrechtlichen Sinne gilt ein Betrag, der zum Zinssatz von 5,5 % angelegt werden müsste, um unter Berücksichtigung von Zinsen und Zinseszinsen der vereinbarten laufenden Rentenzahlungsverpflichtung nachkommen zu können. Der Zinssatz von 5,5 % findet sich auch in Kapitalwerten für Nießbrauchs- und Nutzungsrechte wieder (§ 14 Abs. 1 Satz 3 Bewertungsgesetz - BewG).

Zinssatz verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält den Zinssatz ungeachtet des sehr viel niedrigeren Zinssatzes bei der ertragsteuerlichen Vollverzinsung (nur 1,8 % p. a.) für verfassungskonform. Beide Zinssätze stehen nebeneinander und sind nicht miteinander vergleichbar.

Stand: 26. August 2026

Bild: gopixa - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953