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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe September 2026

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Bundesregierung verspricht Steuerentlastungen durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie Steuerpauschalen

Beitragsstabilisierung in der GKV

Beitragsstabilisierung in der GKV

Bundesrat billigt Beitragsstabilisierungsgesetz

Berichtsentlastungsgesetz

Berichtsentlastungsgesetz

Weitere Schritte in Richtung Bürokratieabbau

Neue Kassenpflicht ab 2028

Neue Kassenpflicht ab 2028

Kassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als € 100.000,00 ab 2028

Tipp: Steuerfreie Dividenden

Tipp: Steuerfreie Dividenden

Unternehmen schütten auch steuerfreie Dividenden aus

International: Automatischer Informationsaustausch

International: Automatischer Informationsaustausch

118 Staaten übermitteln 2026 Kontodaten

Betriebliche Nutzung eines Privat-Pkw

Betriebliche Nutzung eines Privat-Pkw

BFH hält Aufwendungen für Privat-Pkw als unangemessen, wenn bei Nutzung des Dienstwagens keine Aufwendungen entstanden wären

Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß

Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß

Zinssatz nach Bewertungsrecht in Höhe von 5,5 Prozent verfassungsgemäß


Beitragsstabilisierung in der GKV

Würfel auf Tastatur mit Paragraph

Krankenkassenreform

Das heftig diskutierte „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ wurde vom Bundesrat am 10.7.2026 gebilligt.

Zu den wesentlichen Maßnahmen zählt ein Finanzierungsbeitrag des Bundes für Grundsicherungsempfänger, eine Beitragspflicht für Familienmitversicherte, eine Obergrenze für den Kostenanstieg und Maßnahmen zur Personalbemessung in Krankenhäusern sowie Leistungskürzungen für homöopathische und anthroposophische Mittel und Cannabis-Blüten.

Grundsicherungsempfänger

Das Gesetz sieht vor, dass der Bund seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger dauerhaft um € 750 Mio. pro Jahr erhöht. In 2031 soll der Finanzierungsbeitrag dann bei € 2,75 Mrd. im Jahr liegen.

Familienversicherung

Besonders einschneidend dürften die Änderungen bei der Familienversicherung sein. Ab 2028 wird für den mitversicherten Partner ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 % des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Ausgenommen sind Kinder und Eltern von Kindern unter zwölf Jahren. Ausgenommen sind ferner Ehefrauen bzw. Ehegatten und Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5. Diese bleiben ebenso beitragsfrei mitversichert wie Ehegatten und Lebenspartner mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung.

Stand: 26. August 2026

Bild: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

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