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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Oktober 2026

Elektronische Führung ergänzender Entgeltunterlagen

Elektronische Führung ergänzender Entgeltunterlagen

Befreiungsmöglichkeit der Arbeitgeber endet zum Jahresende 2026

Reform der Betriebsprüfung

Reform der Betriebsprüfung

Neue Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung 2000

Neues Verpackungsrecht

Neues Verpackungsrecht

Neuregelungen für Berufsträger

Einkommensteuerreformgesetz 2027

Einkommensteuerreformgesetz 2027

Bundesregierung legt Referentenentwurf vor

Tipp: Steuerfreier Erwerb des Familienwohnheims

Tipp: Steuerfreier Erwerb des Familienwohnheims

BFH-Urteil ändert bisherige Gestaltungspraxis

International: Passive Entstrickung

International: Passive Entstrickung

BFH hält Besteuerung stiller Reserven bei passiver Entstrickung für rechtmäßig

Meldung von Kryptoanlagen

Meldung von Kryptoanlagen

Erweiterung des automatischen Informationsaustausches auf Kryptoanlagen

Kleinunternehmer aufgepasst!

Kleinunternehmer aufgepasst!

Wichtige Ausnahmen von der allgemeinen Abgabebefreiung


Kleinunternehmer aufgepasst!

Frau mit Unterlagen

Kleinunternehmer 

Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als € 25.000,00 erzielt hat und im laufenden Jahr € 100.000,00 nicht überschreitet. Solche Unternehmen müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben.

Ausnahmen

Es gibt allerdings drei Ausnahmen:

  1. Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf.
  2. Der Kleinunternehmer hat innergemeinschaftliche Erwerbe durchgeführt.
  3. Der Kleinunternehmer war an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt.

Stand: 27. September 2026

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

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