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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Oktober 2026

Elektronische Führung ergänzender Entgeltunterlagen

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Befreiungsmöglichkeit der Arbeitgeber endet zum Jahresende 2026

Reform der Betriebsprüfung

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Neue Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung 2000

Neues Verpackungsrecht

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Neuregelungen für Berufsträger

Einkommensteuerreformgesetz 2027

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Bundesregierung legt Referentenentwurf vor

Tipp: Steuerfreier Erwerb des Familienwohnheims

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BFH-Urteil ändert bisherige Gestaltungspraxis

International: Passive Entstrickung

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BFH hält Besteuerung stiller Reserven bei passiver Entstrickung für rechtmäßig

Meldung von Kryptoanlagen

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Erweiterung des automatischen Informationsaustausches auf Kryptoanlagen

Kleinunternehmer aufgepasst!

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Wichtige Ausnahmen von der allgemeinen Abgabebefreiung


International: Passive Entstrickung

Geschäftsleute im Gespräch

Passive Entstrickung

Als passive Entstrickung bezeichnet man die vorzeitige Besteuerung stiller Reserven, ohne dass der Unternehmer ein Wirtschaftsgut entnimmt, verlagert bzw. irgendwelche Maßnahmen ergreift. Das deutsche Besteuerungsrecht wird vielmehr allein durch eine Gesetzesänderung, meist durch den Neuabschluss oder die Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), ausgelöst. Durch diese Gesetzesänderung wird das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt. Nach § 4 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 12 Abs. 1 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) steht der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an einem Wirtschaftsgut einer Entnahme für betriebsfremde Zwecke gleich. 

BFH-Urteile

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen (v. 19.11.2025 I R 41/22 und I R 6/23) die Möglichkeit der Besteuerung stiller Reserven bei bloßer Rechtsänderung bejaht. In beiden Fällen ging es um neue bzw. geänderte Doppelbesteuerungsabkommen. 

Fazit

Rechtsänderungen in DBAs sollten genau beobachtet werden. Entsprechende Gestaltungen können dann noch vor Inkrafttreten der Rechtsänderungen erfolgen. Sollte es zur rechtmäßigen Besteuerung eines passiven Entstrickungsgewinns kommen, kann die Möglichkeit in Anspruch genommen werden, die Steuern nach § 4g EStG zinslos stunden zu lassen und in fünf gleichen Jahresraten zu zahlen.

Stand: 27. September 2026

Bild: Liubomir - stock.adobe.com

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