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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Oktober 2024

Grund- und Kinderfreibeträge 2024

Grund- und Kinderfreibeträge 2024

Einkommensteuerfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen 2024 rückwirkend

Aussetzungszinsen verfassungswidrig

Aussetzungszinsen verfassungswidrig

BFH hält Höhe der Aussetzungszinsen für verfassungswidrig

Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025

Bund der Steuerzahler unterstützt Musterklage gegen Grundsteuer-Bundesmodell

Kirchensteuernachzahlungen

Kirchensteuernachzahlungen

Sonderausgabenabzug steht Arbeitnehmern auch bei Nachzahlungen an Arbeitgeber zu

Garantieverlängerung

Garantieverlängerung

Aufwendungen für eine Garantieverlängerung richtig buchen

Grenzgängerbesteuerung

Grenzgängerbesteuerung

BFH entscheidet über das Vorliegen einer Grenzgängereigenschaft bei nicht regelmäßiger Rückkehr an den Wohnsitzort

Steuerzahler-Gedenktag 2024

Steuerzahler-Gedenktag 2024

Wann Arbeitnehmer in 2024 für die eigene Tasche arbeiten

Neue Pfändungsfreigrenzen

Neue Pfändungsfreigrenzen

Neue Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht


Steuerzahler-Gedenktag 2024

Menschengruppe

Steuerzahler-Gedenktag 2024

Der Bund der Steuerzahler/BdSt errechnet und veröffentlicht alljährlich den sogenannten Steuerzahler-Gedenktag. Für 2024 fiel das Datum auf den 11.7, 11:08 Uhr. Ab dieser Sekunde arbeiteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland für die eigene Tasche. Der Stichtag bezog sich allerdings auf den Durchschnitt aller Arbeitnehmer-Haushalte in Deutschland. Bei alleinlebenden Arbeitnehmern war die Belastung noch höher. Diese konnten erst am Montag, 15.7., ihren Gedenktag feiern.

Belastungsquote

Die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt beträgt nach Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts/DSi auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts für 2024 voraussichtlich 52,6 Prozent. Für alleinlebende Arbeitnehmer beträgt die Belastung voraussichtlich 53,6 Prozent. Das heißt, von jedem verdienten Euro gehen 52,6 Cent bzw. 53,6 Cent an den Staat und nur 47,4 Cent bzw. 46,4 Cent verbleiben den Erwerbstätigen für ihren Lebensunterhalt übrig.

Stand: 25. September 2024

Bild: NDABCREATIVITY - stock.adobe.com

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