
Strafzahlungen und Schadenersatz des Arbeitgebers
Streitsache Entschädigungen
Streitsache Entschädigungen
Gesetzlicher Zinssatz auf dem Prüfstand
Neue Baupreisindizes für das Sachwertverfahren
Neues BMF-Schreiben
Neue Ermittlung des CO2-Ausstoßes
Was tun, wenn es für das betreffende Fahrzeug keinen inländischen Listenpreis gibt?
Die Zehnjahresfrist ist nach einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs rückwärts zu berechnen und der Tag des letzten Erwerbs mitzuzählen.
Auch 2017 schütten die börsennotierten Aktiengesellschaften satte Dividendenzahlungen an ihre Anteilseigner aus.
Auch 2017 schütten die börsennotierten Aktiengesellschaften satte Dividendenzahlungen an ihre Anteilseigner aus. Bisher wurde die Dividendenzahlung immer am Tag nach der Hauptversammlung gutgeschrieben.
Seit dem 1.1.2017 hat sich der Zahlbarkeitstag für Dividenden der deutschen Unternehmen geändert. Hintergrund ist die Vereinheitlichung des Wertpapiergeschäftes innerhalb der EU und die damit verbundene Änderung des § 58 Aktiengesetz. Ab diesem Jahr sind Dividenden inländischer Unternehmen am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung fällig. Hält ein Unternehmen seine Hauptversammlung beispielsweise am Montag, den 30.1.2017, ab, wird die Dividende am Donnerstag, den 2.2.2017, fällig.
Abweichend hiervon kann je nach der Satzung oder im Rahmen der Hauptversammlung eine spätere Fälligkeit festgelegt werden. Unverändert bleibt jedoch der Zeitpunkt für die Dividendenberechtigung. Dieser ist bei Handelsschluss am Tag der jeweiligen Hauptversammlung. Keine Änderungen gibt es auch beim Dividendenabschlag. Die Aktie wird also weiterhin am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung „ex Dividende“ gehandelt.
Stand: 27. Februar 2017
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