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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2026

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Sozialversicherungspflicht von Schülern bei Ferienjobs

Familienheimfahrten

Familienheimfahrten

Wann das Finanzamt mangels Belege schätzen darf

Deutschland als Steuer-Vizeweltmeister

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Nur in Belgien gibt es noch höhere Abgabequoten

Jahressteuergesetz 2026

Jahressteuergesetz 2026

BMF legt Referentenentwurf vor

Steuerlich absetzbare Urlaubskosten

Steuerlich absetzbare Urlaubskosten

An welchen Urlaubskosten das Finanzamt beteiligt werden kann

International: Anrechnung ausländischer Quellensteuern

International: Anrechnung ausländischer Quellensteuern

Finanzgericht Berlin-Brandenburg bejaht Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf inländische Gewerbesteuer

Besondere Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer
Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuerfreie Erwerbe innerhalb von Familien


International: Anrechnung ausländischer Quellensteuern

Steuern

Der Fall

Eine Holding-GmbH erhielt aus der Beteiligung an einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft („Inc.“) Dividendenzahlungen. Auf diese Zahlungen behielt die USA eine Quellensteuer von 5 % ein. Die GmbH beantragte die Anrechnung der US-Quellensteuer auf die Gewerbesteuer. Das Finanzamt lehnte ab, da es im Gewerbesteuergesetz – anders als im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz – keine Anrechnungsvorschrift gibt.

FG-Urteil

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg (Urt. v. 14.1.2026, 10 K 10106/23) bejaht eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die Gewerbesteuer trotz fehlender Anrechnungsvorschrift im Gewerbesteuergesetz. Das FG beruft sich auf den im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA enthaltenen Methodenartikel. Dieser sieht eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die Steuern vom Einkommen vor, zu denen auch die Gewerbesteuer gehört.

Revision

Das letzte Wort zu diesem Thema hat allerdings der Bundesfinanzhof (BFH). Das Revisionsverfahren hat das Aktenzeichen I R 2/26. Betroffene können bei abgelehnten Anrechnungsfällen den Einspruch gegen den Gewerbesteuermessbescheid auf das anhängige Revisionsverfahren stützen und Ruhen des Verfahrens beantragen.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: Marco2811 - stock.adobe.com

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