Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2026

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Sozialversicherungspflicht von Schülern bei Ferienjobs

Familienheimfahrten

Familienheimfahrten

Wann das Finanzamt mangels Belege schätzen darf

Deutschland als Steuer-Vizeweltmeister

Deutschland als Steuer-Vizeweltmeister

Nur in Belgien gibt es noch höhere Abgabequoten

Jahressteuergesetz 2026

Jahressteuergesetz 2026

BMF legt Referentenentwurf vor

Steuerlich absetzbare Urlaubskosten

Steuerlich absetzbare Urlaubskosten

An welchen Urlaubskosten das Finanzamt beteiligt werden kann

International: Anrechnung ausländischer Quellensteuern

International: Anrechnung ausländischer Quellensteuern

Finanzgericht Berlin-Brandenburg bejaht Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf inländische Gewerbesteuer

Besondere Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer
Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuerfreie Erwerbe innerhalb von Familien


Ferienjobs für Schüler und Studenten

Mädchen spricht mit Tutorin

Befristete Ferienbeschäftigungen

Ferienjobs liegen im Regelfall innerhalb der Zeitgrenzen von drei Monaten oder insgesamt 70 Arbeitstagen, sodass die Voraussetzungen für eine sozialversicherungsfreie zeitlich geringfügige Beschäftigung in den meisten Fällen erfüllt sein dürften. Gemäß den Geringfügigkeitsrichtlinien können Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer in einer kurzfristigen Beschäftigung 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt sein. In die Berechnung der maßgeblichen Zeitgrenzen sind alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen. Voraussetzung ist jeweils, dass keine berufsmäßige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vorliegt. Die berufsmäßige Ausübung eines Ferienjobs scheidet bei Schülerinnen bzw. Schülern regelmäßig aus, solange diese nicht aus der Schule entlassen sind. Bei Ferienbeschäftigungen beispielsweise zwischen Abitur und Studium ist eine berufsmäßige Beschäftigung stets zu prüfen.

Immatrikulierte Studierende

Studentinnen und Studenten, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder Akademie immatrikuliert sind, sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass der Ferienjob in den Semesterferien ausgeübt wird.

Unfallversicherung

Für Schüler besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber aufzubringen. Auch für Studierende ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten. Grundsätzlich sind Ferienjobber wie Aushilfen zu behandeln. Die Arbeitsentgelte sind im Jahreslohnnachweis der Berufsgenossenschaft zu melden.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: fizkes - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953