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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2026

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Sozialversicherungspflicht von Schülern bei Ferienjobs

Familienheimfahrten

Familienheimfahrten

Wann das Finanzamt mangels Belege schätzen darf

Deutschland als Steuer-Vizeweltmeister

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Nur in Belgien gibt es noch höhere Abgabequoten

Jahressteuergesetz 2026

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BMF legt Referentenentwurf vor

Steuerlich absetzbare Urlaubskosten

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An welchen Urlaubskosten das Finanzamt beteiligt werden kann

International: Anrechnung ausländischer Quellensteuern

International: Anrechnung ausländischer Quellensteuern

Finanzgericht Berlin-Brandenburg bejaht Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf inländische Gewerbesteuer

Besondere Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer
Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuerfreie Erwerbe innerhalb von Familien


Familienheimfahrten

Hände mit Geldsack und Glühbirne

Werbungskosten

Finanzämter erkennen Familienheimfahrten bei notwendiger doppelter Haushaltsführung einmal pro Woche an. Steuerpflichtige können für die wöchentlichen Hin- und Rückfahrten mit dem eigenen Pkw eine Entfernungspauschale in Höhe von € 0,38 pro Entfernungskilometer oder die tatsächlichen Kosten geltend machen (§ 9 Abs 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz - EStG). Für den Nachweis der Familienheimfahrten tragen Steuerpflichtige die Feststellungslast.

Mitfahrzentrale

Nutzt die oder der Steuerpflichtige für Familienheimfahrten über die Mitfahrzentrale gebuchte Mitfahrgelegenheiten, sind die Fahrten analog nachzuweisen. Als geeignete Nachweise für gebuchte Mitfahrten gelten nach der Rechtsprechung Screenshots der Buchungen. Andernfalls kann das Finanzamt die Aufwendungen schätzen, wie das Sächsische Finanzgericht (FG) entschieden hat (Urt. v. 15.5.2024, 8 K 1068/23). Im Streitfall erklärte ein Steuerpflichtiger 43 Familienheimfahrten, die er angeblich mit der Bahn durchgeführt hatte. Im Nachgang stellte sich heraus, dass der Steuerpflichtige Mitfahrgelegenheiten genutzt und die Fahrer bar bezahlt hatte.

Schätzung

Das Finanzamt kürzte die Anzahl der Familienheimfahrten auf zwei Familienheimfahrten pro Monat. Das FG sah die Schätzung für gerechtfertigt an. Eine Schätzung darf den Steuerpflichtigen nicht besserstellen, weshalb die Reduzierung der Fahrten gerechtfertigt sei.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: Prostock-studio - stock.adobe.com

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