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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2026

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Sozialversicherungspflicht von Schülern bei Ferienjobs

Familienheimfahrten

Familienheimfahrten

Wann das Finanzamt mangels Belege schätzen darf

Deutschland als Steuer-Vizeweltmeister

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Nur in Belgien gibt es noch höhere Abgabequoten

Jahressteuergesetz 2026

Jahressteuergesetz 2026

BMF legt Referentenentwurf vor

Steuerlich absetzbare Urlaubskosten

Steuerlich absetzbare Urlaubskosten

An welchen Urlaubskosten das Finanzamt beteiligt werden kann

International: Anrechnung ausländischer Quellensteuern

International: Anrechnung ausländischer Quellensteuern

Finanzgericht Berlin-Brandenburg bejaht Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf inländische Gewerbesteuer

Besondere Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer
Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuerfreie Erwerbe innerhalb von Familien


Besondere Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer

Arbeitszimmer

Selbstständig Tätige, die ihre Tätigkeit ausschließlich in ihrem häuslichen Arbeitszimmer ausüben, können gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz - EStG laufende Aufwendungen sowie Kosten der Ausstattung steuerlich geltend machen – entweder die tatsächlichen Aufwendungen oder eine Jahrespauschale von € 1.260,00.

Besondere Aufzeichnungspflichten

Für die Geltendmachung der tatsächlichen Aufwendungen müssen besondere Aufzeichnungspflichten erfüllt werden. Arbeitszimmeraufwendungen müssen einzeln, getrennt von den übrigen Betriebsausgaben und zeitnah aufgezeichnet werden. Unter „zeitnah“ versteht der Bundesfinanzhof (BFH) einen Zeitraum von zehn Tagen nach Anfall der Aufwendungen (Urt. v. 24.3.2026 - VIII R 6/24). Eine Belegsammlung während eines Kalenderjahres mit anschließender Aufarbeitung der Belege und Berücksichtigung bei der Gewinnermittlung vor Abgabe der Steuererklärung im Folgejahr genügen den formalen Anforderungen nicht.

Zeitnahe Aufzeichnung

Im Streitfall scheiterte der Betriebsausgabenabzug wegen der fehlenden zeitnahen Aufzeichnung. Da dieses Kriterium von dem Steuerpflichtigen nicht erfüllt wurde, versagte der BFH den Betriebsausgabenabzug dem Grunde nach.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: JenkoAtaman - stock.adobe.com

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