Wirtschaftsprüfung

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer zwingend vorschreibt.


Der Bereich Wirtschaftsprüfung und wirtschaftliche Beratung erstreckt sich in unserer Kanzlei auf die folgenden Gebiete:

  • Prüfung und Erstellung von Jahresabschlüssen nach deutschen und internationalen Vorschriften (IAS und US-GAAP)
  • Prüfung und Erstellung von Konzern- und Gruppenabschlüssen nach deutschen und internationalen Standards
  • Durchführung von Sonderprüfungen zur Kreditwürdigkeit, zur Sanierungsfähigkeit, bei Sachgründungen, nach der Makler- und Bauträgerverordnung, u.a.
  • Ertrags- und Finanzplanungen
  • Unternehmensumwandlungen